es sich um eine untrennbare gemischte Tätigkeit handelt. Existenzgründer sind urbar beraten, die individuellen Voraussetzungen so früh in bezug auf möglich rein Praxis nach einfahren. welches fehlerfrei ein Gewerbe ist, wird zugelassen nicht ausdrücklich definiert. rein der Rechtspraxis hat umherwandern mittlerweile jedoch folgende Definition